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Aktiengesellschaft
Eine Aktiengesellschaft zählt zu den Kapitalgesellschaften. Kapitalgesellschaften können von einer oder von mehreren Personen gegründet werden. So ist es auch bei der Aktiengesellschaft. Eine AG, die von einer Person gegründet wird, wird dann als “Ein-Mann-AG” bezeichnet.
Eine Aktiengesellschaft kann mit einem Grundkapital von mind. 50.000 Euro gegründet werden. Dieses Grundkapital wird dann aufgeteilt in Aktien. Der Nennwert eine Aktie muss mindestens auf einem Euro lauten.
Nennwert der Aktie = Grundkaptial / Aktienanzahl
Im Gegensatz zu den Nennbetragsaktien, gibt es auch die Stückaktie. Die auch als “Nicht-Nennwert-Aktie” bezeichnet wird. Diese Aktien besitzen keinen Nennwert, sondern einen Betrag der sich aus dem Grundkapital geteilt durch die ausgegebenen Aktien ergibt. Stückaktien sind die häufigste Aktienform in Deutschland.
Die Organe einer AG sind:
Vorstand
Wird vom Aufsichtsrat für höchstens 5 Jahre bestellt und ist für die Geschäfte der AG verantwortlich. Meistens ist der Vorstand am Gewinn der AG beteiligt.
Aufsichtsrat
Kontrollorgan der den Vorstand bestellt und ihn überwacht. Der Aufsichtsrat besteht aus Stake- (Kunden, Banken) und Sharholder (Aktionäre). Der Aufsichtsrat prüft den Jahresabschluss
Hauptversammlung
Die Hauptversammlung, die aus den Aktionären besteht, bestellt den Aufsichtsrat und beschliesst die Verwendung des Gewinns.


