Falschberatung durch Banken ist nach wie vor ein großes Thema.  Bei Kunden, die sich ab dem 01 Januar 2010 über Wertpapiere und Geldanlagen beraten lassen, sind die Banken nach dem Wertpapierhandelsgesetz verpflichtet ein Beratungsprotokoll zu erstellen. Das Beratungsprotokoll dient sowohl als Gedächtnisstütze für das Beratungsgespräch aber was wichtiger ist, es dient der Verbesserung des Verbraucherschutzes. Die wichtigsten Änderungen finden Sie hier im Überblick.

Allerdings, ist nach wie vor unklar, was als Beratungsgespräch gilt. Ist ein Depotcheck schon ein Beratungsgespräch?
Die Verjährungsfristen sind auch kundenfreundlicher geworden. Früher galt eine Verjährung nach 3 Jahren jetzt sind es unter bestimmten Voraussetzungen 10 Jahre. Die Verjährung gilt allerdings nicht, wenn der Kunde auf eigenen Wunsch ein bestimmtes Finanzprodukt kaufen wollte.

70 % der Bankgeschäfte werden allerdings übers Telefon abgewickelt. Der Kunde ruft seine Bank an lässt sich beraten und kauft die Wertpapiere noch während des Telefonats. Hier muss der Bankberater zwar auch ein Beratungsprotoll erstellen und Ihnen zuschicken.  Allerdings, hat es rechtlich etwas andere Auswirkungen.

Wann muss das Beratungsprotokoll ausgehändigt werden?
Das Beratungsprotokoll wird während oder nach dem Gespräch erstellt und von dem Berater unterschrieben werden. Unmittelbar nach dem Gespräch bzw. nach dem Geschäftsabschluss muss der Berater dem Kunden das Beratungsprotokoll aushändigen.

Beratungsprotokoll und die Kauforder
Eine Kauforder sollte nur dann unterschrieben werden, wenn man das Beratungsprotokoll gelesen hat und damit einverstanden ist.

Die 6 Punkte die ein Beratungsprotokoll enthalten muss

1. Das Protokoll muss vollständige Angaben über den Beratungsanlass enthalten.
Wer hat um das Gespräch gebeten. War es der Kunde, war es der Bankberater? Welche Ziele sollen mit der Geldanlage erreicht werden und was interessiert den Kunden besonders. Vor dem Beratungsgespräch sollte man sich über die Ziele Gedanken machen. Dient die Geldanlage der Altersvorsorge, soll damit eine Immobilie angeschafft werden oder vielleicht sogar ein neues Auto.

2. Die Wünsche des Kunden
Welche Produkte sollen angesprochen werden. Welche Chancen und Risiken haben die einzelnen Produkte.

3. Empfehlungen des Anlageberaters
Alle Empfehlungen die der Anlageberater während des Gesprächs anspricht müssen im Protokoll aufgeführt werden. Auch Empfehlungen die für den Kunden nicht interessant sind und die nicht genommen werden.

4.) Informationen die der Kunde dem Berater gibt
Informationen die der Kunde dem Berater während des Gesprächs gibt, gehören auf jeden Fall in das Protokoll.
Diese Informationen könnten sein:
Schulden oder sonstige Verbindlichkeiten die der Kunde hat.
Vermögensgegenstände und Immobilien die der Kunde besitzt.

5.) Ausführliche Erläuterung
Der Berater muss ausführlich erläutern, warum er dem Kunden ein bestimmtes Produkt empfiehlt und warum er bestimmt Produkte ungeeignet findet

6.) Dauer des Gesprächs
Über die Dauer des Gesprächs kann man Rückschlüsse ziehen, wie intensiv die Beratung war. Wenn ein nicht erfahrener Bankkunde über ein kompliziertes Finanzprodukt informiert wird, dieses Gespräch aber nur wenige Minuten gedauert hat, so lässt das Rückschlüsse zu, dass die Beratung qualitativ nicht besonders hoch und oberflächlich war.